Seien Sie schlau und sparen Sie Steuern mit Denkmalschutz!
Sämtliche anderen Wertanlagen unterliegen seit 2009 der Abgeltungssteuer. Den Status eines Denkmals erhält eine Immobilie durch die Einstufung vom Amt für Denkmalschutz und die Aufnahme in die Denkmallisten, die von den Denkmalbehörden geführt werden. Die Voraussetzung für die Einstufung ist die Erfüllung der Kriterien für Baudenkmäler. Sobald ein Gebäude diesen Status erhält, greifen besondere Steuervorteile.
Der Hauptvorteil liegt in der Möglichkeit, die für die Sanierung des Gebäudes erforderlichen Kosten bei der Steuer geltend machen zu können.
Diese Kosten bilden zugleich den größten Teil des Kaufpreises bei einer Denkmalimmobilie. Dies bedeutet für den Käufer, dass je höher die Sanierungskosten am Objekt sind, desto höher fallen zugleich die Steuervorteile aus. Kapitalanleger haben die konkrete Möglichkeit, diese Kosten in voller Höhe, verteilt über einen Zeitraum von 12 Jahren bei der Steuer geltend zu machen. Für Selbstnutzer der Immobilie bietet sich die Möglichkeit 90% der Kosten auf 10 Jahre steuerlich geltend zu machen. Bei der Suche nach einem passenden Objekt, sowie bei der Berechnung Ihres individuellen Steuervorteils stehen Ihnen die Experten von Denkmalimmobilien gerne zur Verfügung. Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage: http://www.denkmalimmobilien.info/
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