Eine denkmalgeschützte Immobilie ist eine lukrative Geldanlage.
Aktuell muss man sich genau überlegen, wo man sein Geld investieren möchte. Da macht es doch durchaus Sinn, staatliche Steuervorteile zu nutzen. Den Status eines Denkmals erhält eine Immobilie durch die Einstufung vom Amt für Denkmalschutz und die Aufnahme in die Denkmallisten, die von den Denkmalbehörden geführt werden. Die Voraussetzung für eine Einstufung ist die Erfüllung der Kriterien für Baudenkmäler. Denkmalgeschützte Immobilien sind natürlich limitiert und im Preis vergleichsweise niedrig.
Den größten Teil des Kaufpreises machen im Regelfall die anfallenden Sanierungskosten aus.
Diese Kosten kann der Kapitalanleger vollständig bei der Steuer geltend machen, verteilt über einen Zeitraum von 12 Jahren. Eigennutzer der Immobilie können 90% der Kosten in 10 Jahren steuerlich geltend machen. Dies ist der zentrale Vorteil gegenüber Neubau- und Bestandsimmobilien. Der Vorteil gegenüber sämtlichen anderen Kapitalanlagen ist die Steuerfreiheit beim Verkauf der Immobilie nach Ablauf einer Spekulationsfrist von 10 Jahren. Denkmalimmobilien sind nicht von der Abgeltungssteuer betroffen. Informieren Sie sich bei den Fachleuten von Denkmalimmobilien.info über aktuelle und attraktive Angebote und über Ihren persönlichen Steuervorteil: http://www.denkmalimmobilien.info/
Weitere Informationen zu denkmalgeschützten Immobilien: