Eine Kapitalanlage im Denkmalschutz bietet durch die Möglichkeit der Abschreibung hohe Rendite.
Denkmäler werden in Deutschland in besonderer Weise gefördert. Als überdauernde Zeitzeugen vergangener Epochen sind Denkmalimmobilen prachtvolle Werke der Baukunst und schützenswertes Kulturgut. Diese prachtvollen Bauten besitzen besonderen Charakter und Ausstrahlung und prägen das Bild der Stadt.
Zuständig für die Einstufung als erhaltungswürdiges Denkmal sind die Denkmalbehörden. Ab dem Zeitpunkt einer solchen Einstufung kann eine solche Immobilie staatlich gefördert werden und bietet viele Vorteile gegenüber einer anderen Wertanlage und Neu- oder Bestandsimmobilien. Den größten Teil des Kaufpreises einer Denkmalimmobilie bilden die Kosten für die Sanierung des Objektes. Genau diesen Teil kann der Erwerber steuerlich geltend machen. Kapitalanleger können über einen Zeitraum von 12 Jahren den gesamten Betrag der Sanierungskosten steuerlich geltend machen.
Das bedeutet, dass je höher der Sanierungsanteil an der Denkmalimmobilie ist, desto höher auch die als Werbungskosten anzusetzenden Beträge für den Käufer ausfallen.
Diese umfangreichen steuerlichen Abschreibungsmöglichkeiten machen Kapitalanlagen im Denkmalschutz zu einer sehr lukrativen Geldanlage. Zusätzlich gilt nach einer Spekulationsfrist von 10 Jahren beim Verkauf der Immobilie Steuerfreiheit. Dies ist ein weiterer Vorteil gegenüber sämtlichen anderen Wertanlagen.
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