Was ist eine Denkmalimmobilie?

Immobilien die in der Denkmalliste verzeichnet sind, werden als Denkmalimmobilien bezeichnet. Näheres regelt das Denkmal-Schutz-Gesetz (DSchG). Als kulturelles Erbe eingestuft wird ihr Erhalt in Deutschland durch den Staat gesichert (§ 1 DSchG) und auf einmalige Weise gefördert.

Als überdauernde Zeitzeugen kultureller Epochen sind Denkmalimmobilien auch prachtvolle Werke der deutschen Baukunst. Sie bilden die historische Entwicklung der Baukultur ab. Mit einer Geschichte die teilweise über 100 Jahre zurückgeht, verleihen Denkmalimmobilien einem Stadtbild die einmalige Note. Ein Vorzug, mit dem andere Immobilien meist nicht mithalten können, denn durch ihre Geschichte besitzen denkmalgeschützte Immobilien Charakter und Ausstrahlung.

Denkmalschutz Immobilien bieten aber nicht nur einen kulturellen Mehrwert. Als Investition gelten diese Immobilien als die Premium-Klasse unter den Immobilien. Das liegt an der umfangreichen Förderung, die einer solchen Immobilie durch den Denkmalschutz zusteht und den hohen Mietrenditen und Wiederverkaufspreisen, welche diese erwirtschaften.

Wann gilt eine Immobilie als Denkmal?

Den Status des Denkmals erhält eine Immobilie durch die Einstufung vom Amt für Denkmalschutz und die Aufnahme in die Denkmallisten, die von den unteren Denkmalbehörden geführt werden (§ 10 DSchG). Die Voraussetzung für diese Einstufung ist die Erfüllung der Kriterien für Baudenkmäler. Ab dem Zeitpunkt der Einstufung gilt die Immobilie als erhaltungswürdiges Denkmal (§ 3 DSchG).

Wie wird eine Denkmalimmobilie gefördert?

Eine anerkannte Denkmalimmobilie kann staatlich gefördert werden (§ 29 DSchG) durch Mittel der jeweiligen Landeshaushalte. Dies aber nur im Rahmen der im Landeshaushalt verfügbaren Mittel. Angesichts knapper Kassen der öffentlichen Hand ist kaum mit einer Mittelvergabe zu rechnen. Der Staat sucht daher immer häufiger nach privaten Investoren, bei denen sich die staatliche Förderung meist auf Zugeständnisse in der Sanierung beschränkt.

Der Staat fördert die Denkmalimmobilien aber auch noch durch Steuervergünstigungen. Dazu wurde der § 7i ins Einkommensteuergesetz (EkStG) aufgenommen, der die steuerliche Förderung von Denkmalimmobilien für private Käufer regelt.