Die Denkmalimmobilie
Eine Denkmalimmobilie, auch Denkmalschutzimmobilie oder Baudenkmal genannt, wurde anhand des Denkmal-Schutz-Gesetzes als kulturelles Erbe eingestuft und wird vom Staat geschützt. Damit der Staat die Finanzierung für den Erhalt der kulturell wertvollen Gebäude garantieren kann, werden Denkmalimmobilien durch Steuervorteile gefördert. Bei diesem System gewinnen beide Seiten, denn der Staat muss weniger Gelder für Sanierungskosten aufbringen und der Käufer der Denkmalimmobilie kann von einzigartigen Steuervorteilen profitieren.
Die Steuervorteile von Denkmalimmobilien
Immobilien sind schon lange beliebte Wertanlagen. Die Tatsache, dass Wohnraum immer ein Grundbedürfnis der Menschen sein wird, garantiert, dass eine Immobilie auch zukünftig rentabel bleibt. Im Vergleich mit Neubau- oder Bestandsimmobilien bietet eine Denkmalimmobilie viele weitere nützliche Vorteile. Zum einen haben diese Gebäude ein ganz besonderes Flair und sind als Wohnsitz sehr beliebt, zum anderen ermöglichen sie die zuvor genannten Steuervorteile. Neben den Sanierungskosten, die durch die Denkmalschutz AfA (Abschreibung für Abnutzung) zu großen Teilen gegenüber dem Finanzamt geltend gemacht werden können, bietet eine Denkmalimmobilie noch diese Steuervorteile:
- Bis zu 35% des Kaufpreises werden vom Finanzamt erstattet
- Abgeltungssteuerfreiheit
- Abschreibungen von bis zu 90% des Kaufpreises sind möglich
- Gewinne nach 10 Jahren sind steuerfrei
Die Finanzierung einer Denkmalimmobilie
Natürlich ist es auch bei dem Kauf einer Denkmalimmobilie besonders wichtig die Finanzierung genau zu planen. Dabei ist es entscheidend die Finanzierungsmöglichkeiten zu kennen, kleine Schwankungen einzuplanen und über alle anfallenden Kosten beim Kauf einer Denkmalschutz Immobilie Bescheid zu wissen. Die Kostenpunkte lassen sich in drei Bereiche unterteilen: Den Kaufpreis der Denkmalimmobilie, der sich aus den Sanierungskosten und dem Preis für das Grundstück und die Altbausubstanz zusammensetzt, den Finanzierungskosten, die sämtliche Gebühren und Zinsen während der Sanierung und der Vermietung betreffen und den Kaufnebenkosten, die sich durch dem Kaufprozess ergeben, darunter zum Beispiel die Gebühren für Notar und Gericht.
Wichtig für die Abschreibungen bei der Sanierung einer Denkmalimmobilie ist es, die Arbeiten zuvor mit dem zuständigen Amt für Denkmalschutz abzusprechen und anerkennen zu lassen. Die Wiederherstellungsarbeiten können je nach Zustand und Größe des Objekts sehr unterschiedlich sein.