Sichern Sie sich immense Steuervorteile durch die Abschreibung beim Denkmalschutz.
Von der Denkmalschutzbehörde als Denkmal eingestufte Immobilien erhalten zusätzliche Förderungen durch den Staat. In der Regel bilden die für die Sanierung des Gebäudes erforderlichen Kosten den größten Teil des Kaufpreises und können vom Käufer im Rahmen der Abschreibung steuerlich geltend gemacht werden. Selbstnutzer können die Sanierungskosten zu 90% aufgeteilt auf 10 Jahre steuerlich geltend machen, Kapitalanleger sogar die vollen Kosten über einen Zeitraum von insgesamt 12 Jahren. Dabei werden in den ersten 8 Jahren jeweils 9% und in den folgenden 4 Jahren jeweils 7% steuerlich berücksichtigt.
Je höher der Sanierungskostenanteil bei einem Baudenkmal ist, desto höher ist auch der Steuervorteil.
Dieser Steuervorteil für unter Denkmalschutz stehende Immobilien macht Denkmalimmobilien sehr attraktiv im Vergleich zu Neubauimmobilien. Nach dem Ablauf einer Spekulationsfrist von 10 Jahren gilt für Immobilien beim Verkauf Steuerfreiheit. Dies ist ein weiteres Argument für eine Investition in eine Denkmalimmobilie. Bei der Suche nach einem geeigneten Objekt steh Ihnen die Experten von Denkmalimmobilien.info gerne zur Seite. Auf der Internetseite http://www.denkmalimmobilien.info/ finden Sie viele weitere Informationen und attraktive Immobilien.
Weitere Informationen zu denkmalgeschützten Immobilien: