- 70%
- 2014
- 7,20 €
- 33,00 - 125,00 m²
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Die Gambrinusstraße 10, ein Mehrfamilienwohnhaus mit historischer Fassade, liegt in einer geschlossenen, vollständig im Bestand erhaltenen denkmalgeschützten und bewohnten Häuserzeile in Dresden Friedrichstadt. Sie befindet sich in zentraler Lage ca.15 Gehminuten vom Stadtzentrum und Elbufer entfernt, mitten in einem der bevorzugten Wohngebiete der Stadt.
Das Objekt liegt in der Nähe des Stadtzentrums in einem ruhigen und gut erhaltenen Straßenzug der Gründerzeit. Die Ausstattung wird mit einem Aufzug und einem hochwertigen Innenausbau gemäß Anforderungen des Denkmalschutzes anspruchsvoll sein. Es ist davon auszugehen, dass die zu erzielende Kaltmiete nach Sanierung knapp unter 8,00 €/m² liegen wird; bei weiter dynamischer Marktentwicklung bei 8,20 bis 8,50 €/m².
Momentan werden in diesem Wohnquartier die letzten unsanierten Wohnhäuser renoviert. Insgesamt entwickelt sich der Stadtteil Friedrichstadt aufgrund seiner guten Lage zum Stadtzentrum und die Bebauung von Baulücken sehr positiv. Das Stadtteilbild schließt sich somit und wird eine potentielle Wertsteigerung in der nahen Zukunft bewirken.
Das Gebäude aus dem Jahre ca. 1895 soll umfangreich saniert werden. Der Zweck des Gebäudes zum Wohnen bleibt uneingeschränkt erhalten. Das Haus ist in Ost/West ausgerichtet. Die Aufteilung der vorhandenen Wohnungen wird durch Errichten bzw. Abbrechen von Wänden und Installationen geändert, um das familiäre Wohnen auf modernstem Standard in ehrwürdigem und nahezu allen äußerlichen Details überarbeitetem Kulturdenkmal zu ermöglichen. Alle Wohnungen besitzen großzügige Balkone und oder Terrassen, mit Ausnahme der 1-Raum-Wohnung im EG. Die Sanierung des Gebäudes betrifft die Bauteile und Installationen, welche hinsichtlich Alter und Zustand sanierungsbedürftig sind, bzw. zur Anpassung und Änderung der geplanten Nutzung der einzelnen Einheiten umgebaut werden müssen. Grundlage für die Raumgestaltung sind die Grundrisse, Ansichten und Schnitte.
Ein Energieausweis liegt zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht vor.
Denkmalgeschützte Immobilien sind von der Ausweispflicht ausgenommen.